Numero: 4080756
Nazione: Germany
Fonte: TED
Klinikum rechts der Isar – Ausbau WLAN am MRI – Technischen Ausrüstung LP 1-9, Anlagengruppen 5 nach § 55 HOAI.
München.
Das Klinikum rechts der Isar beabsichtigt den flächendeckenden Ausbau von Wireless LAN am Campus an der Ismaninger Straße in München, sowie den umliegenden Außenstellen.
Zur Umfangsermittlung wurden mehrere Gebäude mittels Wireless LAN Simulationen untersucht. Pilotprojekte wurden bewertet und die Ergebnisse mittles Hochrechnung zur Kostenermittlung herangezogen.
Die Maßnahme beinhaltet eine Vielzahl an Gebäuden (ca. 70) mit unterschiedlicher Nutzung.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Abschnitten in abhängigkeit der Finanzierung. Bislang sind 5 Abschnitte geplant.
Betroffen sind sowohl Gebäude der Klinik rechts der Isar, als auch der TUM.
Funkfeldmessungen in den Bestandgebäuden sind im Zuge der Grundlagenermittlung als Besondere Leistung vom Auftragnehmer durchzuführen.
Kosten:
Die Kosten (KG 450 + 547) der Maßnahme belaufen sich auf ca. 3 800 000 EUR brutto für die passiven Komponenten und ca. 6 450 000 EUR brutto für passive und aktive Komponenten.
Planung:
ab dem 4. Quartal 2017
Realisierung:
In Abschnitten von 2018 bis 2022
Im Zuge der Projektentwicklung wurden Abschnitte als Arbeitstitel gebildet, welche im Zuge der Vorplanung genau definiert werden müssen.
Klinikum rechts der Isar – Ausbau WLAN am MRI – Technische Ausrüstung LP 1-9, Anlagengruppe 5 nach §55 HOAI
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.