Numero: 4462348
Nazione: Germany
Fonte: TED
Lieferung von Abfallsammelfahrzeuge in drei Losen.
Lieferung von insgesamt neun Abfallsammelfahrzeugen für die Abfallsammlung im Stadtgebiet Karlsruhe Los 1: Sieben Stück fabrikneue 26t-Dreiachs-Einkammer-Abfallsammelfahrzeuge nach DIN EN 1501/1, ausgeführt als Hecklader mit einem Volumen von min. 20,5 m3, in Glattwand-Ausführung und einem Fahrgestell in Low-Entry/Niederflur Bauweise Los 2: Ein Stück fabrikneues 26t-Dreiachs-Einkammer-Sperrmüll-Abfallsammelfahrzeug nach DIN EN 1501 – 1 mit einem Volumen von min. 22 m3 und einem Fahrgestell in Low-Entry/Niederflur Bauweise Los 3: Ein Stück fabrikneues 26t-Dreiachs-Einkammer-Sperrmüll-Abfallsammelfahrzeug nach DIN EN 1501 – 1 mit einem Volumen von min. 23, m3 und einer Schüttung für Umleerbehälter 2,5 – 5 m3 nach DIN EN 30737.
Lieferung von Abfallsammelfahrzeuge
Stadtgebiet Karlsruhe
Lieferung von sieben fabrikneuen 26t-Dreiachs-Einkammer-Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501/1, ausgeführt als Hecklader mit einem Volumen von mindestens 20,5 m3, in Glattwand-Ausführung und einem Fahrgestell in Low-Entry/Niederflur Bauweise.
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung eines fabrikneuen 26t-Dreiachs-Einkammer-Sperrmüll-Abfallsammelfahrzeugs nach DIN EN 1501 – 1 mit einem Volumen von mindestens 22 m3 und einem Fahrgestell in Low-Entry/Niederflur Bauweise.
Lieferung eines fabrikneuen 26t-Dreiachs-Einkammer-Sperrmüll-Abfallsammelfahrzeugs nach DIN EN 1501 – 1 mit einem Volumen von mindestens 23 m3 und einer Schüttung für Umleerbehälter 2,5 – 5 m3 nach DIN EN 30737.
Lieferung von sieben 26t-Dreiachs-Einkammer-Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501/1
Lieferung eines 26t-Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug für Sperrmüll
Lieferung eines 26t-Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug für 2,5 – 5 m3 Umleerbehälter
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E14529747 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).