Numero: 7704809
Nazione: Germany
Fonte: TED
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von medientechnischer Ausstattung der Polizei des Landes NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW beabsichtigt im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Medientechnik abzuschließen.
Die geforderte Medientechnik dient der Ausstattung aller Leitstellen, Führungs- und Lagedienste, Stabsräume sowie Polizeiwachen und anderen polizeilich genutzten Räumen. Es handelt sich dabei u. a. auch um Sicherheitsbereiche, die nur von sicherheitsüberprüften Personen betreten werden dürfen. (vergl. 1.2.1 Kapitel B – Leistungsbeschreibung).
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen; Schifferstraße 10; 47059 Duisburg
Die Lieferung und Montage der Medientechnik erfolgt an polizeilichen Einrichtungen in Nordrh…
Die Medientechnik umfasst u. a. Beamer, Projektionswände, Fernseher und Bildschirme, Receiver, Mediensteuerung, Audiotechnik und weitere technische Komponenten, die explizit in der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) dargestellt werden. Es werden keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Die polizeilichen Einrichtungen sind jedoch sukzessive mit neuer Medientechnik auszustatten. Als Kalkulationsgrundlage können die Mengenangaben des Preisblattes (Kapitel E) herangezogen werden. Diese stellen den geschätzten Bedarf für die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren dar.
Die Bestellungen erfolgen projektbezogen und können daher vom Volumen differieren. Je Projekt kann es sich zum Beispiel um eine kleinere Polizeiwache oder auch um die Ausstattung eines Polizeipräsidiums handeln. Die Rechnungsbegleichung erfolgt nach den Vorschriften des § 17 VOL/B die den Vertragsbedingungen des Landes zu entnehmen sind. Abschlagszahlungen werden nicht vereinbart.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW nicht registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die im Formular 325 EU unter der Ziffer 4 aufgeführten Erklärungen und/oder Nachweise sind nach dem Bestbieterprinzip (§ 9 TVgG) ausschließlich von demjenigen Bieter vorzulegen, der den Zuschlag erhalten soll.
Hierzu ergeht eine gesonderte Aufforderung (Formular 326 EU). Die Frist zur Vorlage beträgt 3 – 5 Werktage. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt.
Die Vorlage der erforderlichen Erklärung hat in elektronischer Form zu erfolgen. Hierfür ist es grundsätzlich ausreichend, die Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YU2K