Numero: 7730928
Nazione: Germany
Fonte: TED
Metallbauarbeiten Schorlemerstraße
Düsseldorf
Schorlemerstraße 99
Cecilien-Gymnasium – Erweiterungsbau, Schorlemerstr. 99, D-40547 Düsseldorf Metallbauarbeiten: Erweiterung um ein 3-geschossiges Schulgebäude (ca. 70 x 20 m) mit einem Verbindungsgang (ca. 3,5 x 10 m) an den Bestandsbau des Cecilien-Gymnasium in Düsseldorf. Tragende-Außenwände bestehen zum größten Teil aus Betonfertigteilen.
— Fensteranlagen und Pfosten/Riegelfassaden aus Aluminium mit Wärmeschutzverglasung;
— elektrisch angetriebene Sonnenschutzanlagen aus Aluminium;
— elementierte Blechfassaden aus Aluminiumblech;
— Rauch
— und Brandschutztüren aus Aluminium mit Verglasung
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe.
Oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.